Importfahrzeug

toecutter

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Street Triple RS , MT09 Tracer, SV650 (K3 naked)
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Habe heute meine GT vom 1000er geholt. Gabel war nicht gerichtet, stand aber auf der Rechnung drauf.Der Kerl sagte noch man hätte das ja vorher
gesehen und nachher nicht mehr. Stumpf gelogen. Dann habe ich kein Scheckheft und ich kann weil Importfahrzeug keinen Garantiefall in Deutschland geltend machen. Ist das so? Wo kann ich denn einen Garantiefall geltend mache? Muss ich dann nach Dänemark fahren (Bedienungsanleitung macht nen skandinavischen Eindruck). Wie ist das mit den Inspektionen? Die kann ich mir dann auch sparen? Hm ist ja keine BMW oder KTM. Ev. gar nicht so schlecht.
 

cars444

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GSX-S 1000 F , GSX-R 1000 K6 , SV1000S , GSX-R 1100 1988
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Wie meinen du ?
Gabel gerichtet ??
Zumindest ich verstehe den Text nicht.
 

toecutter

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Street Triple RS , MT09 Tracer, SV650 (K3 naked)
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Das Moped ist mit nem Transportschaden geliefert worden. Eines der Problem. Der Lenker war schief. Ich hatte das mit nem Kumpel
schon massiv verbessert. Gesehen hat man es nicht. Auch nicht als es noch so stark war, das man so nicht fahren konnte.Nur beim Fahren hat man es deutlich gemerkt, auch nachdem wir es schon viel besser hingekriegt hatten. Ich hatte den Händler gebeten die untere Gabelbrücke und die Achse nochmal zu lösen und dann ein paar mal einzufedern, weil der ja sicher einen anständigen Drehmomentschlüssel hat. Er meint dann beim Abholen , jetzt wäre es gut man würde es ja sehen (das ist wie gesagt einfach gelogen) . Auf der Rechnung stand es aber schon mit 25eu.
 

Harry Hirsch

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GSX-S1000AL6+Virus1000R
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Ich hatte bei der Virus innerhalb der Gewährleistung eine defekte Drosselklappeneinheit. Suzuki Deutschland sah sich nicht in der Pflicht, boten jedoch an die Teilekosten aus Kulanz zu übernehmen.
Daraufhin wandte sich mein Händler an die Schweizer, die die Gewährleistung übernahmen. Positiver Nebeneffekt: Suzuki Deutschland konnte nicht liefern, die Schweizer haben das Teil sofort versendet, hatten es scheinbar im Regal liegen.
 

Tobias1000

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GSXS 1000
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Ich habe mir auch vor ein paar Monaten eine GSX-S 1000 als Importfahrzeug geholt. Im Vertrag stand, dass es keine Herstellergarantie aber eine 2 Jahres Garantie bei dem Händler gibt, beidem ich es erworben habe. Damit kann ich gut leben.
 

TYPHOON

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GSX-S1000S / GSX1100G / SVkS
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... Dann habe ich kein Scheckheft und ich kann weil Importfahrzeug keinen Garantiefall in Deutschland geltend machen. Ist das so? ...
Meines Wissens ist der verkaufende Händler in der Pflicht, die 2 Jahre Garantie zu organisieren.
 

Saenger

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Moto Guzzi v85tt GDO / Suzuki V-Strom 250
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Moin
Leider kenne ich mich mit Importen nicht aus aber wenn ich eine Leistung in Auftrag gebe, dann die Leistung nicht erbracht wird aber abgerechnet wird :mad: leck mich am Arsch aber zu der Werkstatt würde ich nie wieder gehen, ob es sich lohnt um die Rückerstattung von 25€ zu streiten?
Vielleicht kann Suzuki dir anhand der Fzg Nummer die Herkunft sagen?
 

Thorle

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GSX-S 1000 AL9
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Garantie ist nicht Gewährleistung. Zudem würde ich immer eine Garantie von Suzuki direkt bevorzugen, weil die Gefahr der Insolvenz doch geringer ist. Bei der Garantie muss man zudem schauen was sie beinhaltet. Der Händler kann groß mit Garantie um sich werfen, wenn er die nur auf die Ventilkappen gibt viel Spaß. Also mal reinlesen in die Garantiebedingungen und den Umfang.
 

EgonDonner

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Gsx-s 1000 f RR blau😇, Black 🐯 Tiger1050Sport
So langsam wird ein Schuh aus den vielen Einzelheiten.
Leider ist die ganze Geschichte auf mehrere Fred's verteilt, so dass sie sich nicht allen erschließt.
Ich versuch das ganze mal zusammen zufassen.
-GT versichern
-GT zulassen
-Nicht mein Tag
-GSX-S1000 GT
-Importfahrzeug

Und wiederum leider, wurde keines dieser Themen vom Ersteller zu Ende gebracht. Wäre doch für alle Beteiligten in der Diskussion interessant, was zum Schluss rauskommt.
Mein Fazit:
Wenn ich ein Fahrzeug bei einem seriösen Händler kaufe erfahre ich von ihm
-die Typschlüsselnummer für die Versicherung
-weiß vor dem Kauf dass es ein Importfahrzeug ist und ich nur die COC Bescheinigung für die Zulassung erhalte
-bekomme das Moped in einer ordentlichen Transportverpackung incl. einem Übergabeprotokoll welches der Händler mit dem Spediteur macht,
angeliefert und die Spedition macht eine vernünftige Übergabe mit dem Endverbraucher.
Denn nur so sind alle Unklarheiten beseitigt und der Kunde hat im Falle einer Beschädigung keinen Ärger.
- auch die Service und Garantieleistungen/ Bedingungen sind vorher geklärt.
Insgesamt kann ich über soviel Dilettantismus, welcher dann auch noch öffentlich breit getreten wird, nur den Kopf schütteln.
Wenn ein junger unerfahrener Mensch so etwas macht, kann man ja noch Verständnis aufbringen.
Aber hier handelt es sich doch beim TE um Jemand, der schon ein paar Mopeds gekauft hat.
Und der Transportschaden wurde ja offensichtlich von einem Bekannten repariert und nicht vom Händler/ Lieferant.
Das einzige was man hieraus lernen kann, Kauf nur was Du vorher gesehen hast.
Ende der Durchsage.
 

ThoMan

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GSXS 1000 GX
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Ich verstehe nicht warum hier eine Garantie bzw Gewährleistung greifen soll. Wenn es ein Transportschaden gewesen ist muss doch der Spediteur dafür grade stehen und nicht der Händler. Und wenn dann auch noch mit einem Kumpel zusammen daran gearbeitet wird..... Warum sollte da ein Händler für aufkommen?????
 

Harry Hirsch

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GSX-S1000AL6+Virus1000R
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Rot-Schwarz+Schwarz
@EgonDonner, ja, deine Auflistung erhellt die Sache, zumindest etwas.
Wenn es um den "Transportschaden" geht, muss der Verursacher oder dessen Versicherung für den Schaden aufkommen.
Wobei es a wohl so aussah, dass die Verpackung in Ordnung war, das Motorrad darin jedoch Beschädigungen durch starke Krafteinwirkung zeigte.

Ich bezweifle, dass dies ein "normaler" Transportschaden ist und halte es für möglich, dass jemand das beschädigte Motorrad verpackt und versendet hat.
 

blue-fighter

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bei diesem speziellen Fall ist Alles kurios, wie kann ich selbst Hand anlegen und reparieren, wenn nichts vorher 100% abgeklärt wurde. Damit hat er auf jeden Fall sämtliche, rechtliche Ansprüche verspielt. Allein schon das der Karton der Verpackung sofort vernichtet wurde ist unvorstellbar, wenn der angeblich von außen nicht beschädigt war, ist hier entweder eine neue Verpackung verwendet worden, oder ein bereits beschädigtes Fahrzeug ist beim Händler verpackt worden, zumal die selbstgezimmerte Holzpalette auf keinen Fall original ist. Hier handelt es sich um einen kriminellen Betrug der mit einer Anzeige geahndet werden musste. AN Ort und Stelle einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt dazu holen und alles per Fotos etc. belegen. Die Karre kann ja sogar einen Rahmenschaden haben was mit dem Auge auf keinen Fall sichtbar ist. Hier sind Fehler um Fehler gemacht worden, das schon an "Dummheit" grenzt. So wie es sich anhört, ist das Möp wahrscheinlich sogar angemeldet worden (beim Fahren deutlich spürt). An der Verpackung hätte man ja erkennen müssen, ob es sich um die Verpackung des Händlers handelte, oder ob diese beim Spediteur gegen eine neutrale Verpackung ausgetauscht wurde. Letzendlich steht im Raum, ob die Palette evtl. sogar beim Kunden angefahren wurde, Aussage gegen Aussage Ich lasse mir nicht einmal einen Fernseher liefern, ohne ihn bei der Anlieferung auszupacken und in die Steckdose zu stecken, da wartet der Fahrer/Spediteur so lange bei einer Tasse Kaffee bis er schwitzt....
 

toni.rex

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bei diesem speziellen Fall ist Alles kurios, wie kann ich selbst Hand anlegen und reparieren, wenn nichts vorher 100% abgeklärt wurde. Damit hat er auf jeden Fall sämtliche, rechtliche Ansprüche verspielt. Allein schon das der Karton der Verpackung sofort vernichtet wurde ist unvorstellbar, wenn der angeblich von außen nicht beschädigt war, ist hier entweder eine neue Verpackung verwendet worden, oder ein bereits beschädigtes Fahrzeug ist beim Händler verpackt worden, zumal die selbstgezimmerte Holzpalette auf keinen Fall original ist. Hier handelt es sich um einen kriminellen Betrug der mit einer Anzeige geahndet werden musste. AN Ort und Stelle einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt dazu holen und alles per Fotos etc. belegen. Die Karre kann ja sogar einen Rahmenschaden haben was mit dem Auge auf keinen Fall sichtbar ist. Hier sind Fehler um Fehler gemacht worden, das schon an "Dummheit" grenzt. So wie es sich anhört, ist das Möp wahrscheinlich sogar angemeldet worden (beim Fahren deutlich spürt). An der Verpackung hätte man ja erkennen müssen, ob es sich um die Verpackung des Händlers handelte, oder ob diese beim Spediteur gegen eine neutrale Verpackung ausgetauscht wurde. Letzendlich steht im Raum, ob die Palette evtl. sogar beim Kunden angefahren wurde, Aussage gegen Aussage Ich lasse mir nicht einmal einen Fernseher liefern, ohne ihn bei der Anlieferung auszupacken und in die Steckdose zu stecken, da wartet der Fahrer/Spediteur so lange bei einer Tasse Kaffee bis er schwitzt....
Du hast zwar grundsätzlich Recht...aber nachher ist man immer schlauer.

Man darf dabei solche Dinge wie Vorfreude, Euphorie und andere Emotionen nicht außer acht lassen.

ich weiß wovon ich rede, Stichwort Harley-Davidson, würde mir so auch nicht noch einmal passieren.

Und man fragt sich selbst hinterher (und andere auch), wie man so blöd sein konnte.

Aber wie gesagt...hinterher ist man immer schlauer, und Außenstehende meist besonders.
 

blue-fighter

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wenn man in dem Alter immer noch solche krassen Fehler macht, hat man meiner Meinung nach in der Jugend nicht das meiste gelernt.. da entschuldigt auch nicht die Aussage: hinterher sind alle schlauer.... und dann ist es noch ein Unterschied, ob man ungesehen kauft, ungesehen entgegen nimmt, und ungesehen seine Unterschrift leistet, als wenn man beim Kauf betrogen wird, Zahlung bei Abholung nichts vorher, will der Verkäufer eine Anzahlung haben, kann er sich den Hobel in den Allerwertesten schieben, natürlich habe ich auch schon Lehrgeld bezahlt, durch Vorsicht hielten sich die Summen aber immer in kleineren Grenzen oder waren 1a abgesichert mit Notaranderkonto, aber selbst diesen Begriff kennen heute viell. nur noch 25 % der Menschheit.
 
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toecutter

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Ging mir nur um die Garantie. Das hat mit dem Transportschaden ist ein anderes Thema nichts zu tun.
Bei Autos hat man ja auch bei Importfahrzeugen Garantie in Deutschland.
++
Die Antwort von Suzuki.

einspurige Fahrzeuge unterliegen nicht der Kfz-GVO.

Daher ist der Garantiegeber ist in Ihrem Fall der ausliefernde Importeur in Dänemark bzw. Ihr Vertragspartner/Verkäufer.
++
 
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Thorle

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Ui und der Verkäufer sitzt in Dänemark.? Wenn ja freut sich der Anwalt. Was hast denn gespart, statt in D zu kaufen?

@toni.rex Klar kann einem eine schöne Frau den Pe äh Kopf verdrehen nur bei den Preisen lasse ich mir vorher ne Quittung für den Erfolg ausstellen. Anders gesagt muss man da doch alles Sinne beisammen haben. Der Freund der geholfen hat, ist doch nicht davon eingenommen und hätte ruhig auch mal mahnend seine Hand heben können.
 

blue-fighter

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Frage: Ist das Motorrad bei einem deutschem Händler gekauft und abgewickelt worden ??? Oder ist die tatsächlich aus Dänemark angeliefert worden, das wäre ein großer Unterschied auch zur Garantiefrage...
 

zwölfhunderter

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Die gesetzliche Gewährleistung (Sachmangelhaftung) gilt EU-weit bei Neuwaren 2 Jahre mit Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten.
Die Gewährleistung regelt die Rechtsansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer im Rahmen eines Kaufvertrages, wenn der Verkäufer eine mangelhafte oder nicht vertragskonforme Ware liefert.
Damit ist erst einmal der Verkäufer in der Pflicht. Inwieweit er es dann mit dem Hersteller regelt ist dann seine Sache
 
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