Ja. Warum nicht. Der Fehlerspeicher bleibt auslesbar und die AU wird inzwischen ja eh wieder mittels Sonde gemacht. Auf die Kennfelder und die hinterlegten Nutzungsdaten hat der TÜV eh keinen Zugriff, da nahezu alle Hersteller ihre ECU's inzwischen verschlüsseln. Da kommt nicht mal der Autohändler drauf. Der kann nur eine andere Software drüberbügeln.
Letzteres geht bei meinem Auto halt nicht mehr.
Da muss mich der Werkstattmeister bitten die ECU frei zu geben. In den letzten 3 Fällen habe ich die geänderten Files selber drauf geladen, da so die geänderten Kennfelder inkl. der Kalibrierung der Inhektoren nicht verloren geht.
So waren alle zufrieden. Der Händler, weil er die geforderten Updates auf die ECU bekommen hat und das dann direkt via Diagnosegerät an den Fahrzeughersteller weiter leiten konnte und ich, weil meine Karre nicht auf Schlag 60PS und über 200Nm weniger hat.
Letzteres geht bei meinem Auto halt nicht mehr.
Da muss mich der Werkstattmeister bitten die ECU frei zu geben. In den letzten 3 Fällen habe ich die geänderten Files selber drauf geladen, da so die geänderten Kennfelder inkl. der Kalibrierung der Inhektoren nicht verloren geht.
So waren alle zufrieden. Der Händler, weil er die geforderten Updates auf die ECU bekommen hat und das dann direkt via Diagnosegerät an den Fahrzeughersteller weiter leiten konnte und ich, weil meine Karre nicht auf Schlag 60PS und über 200Nm weniger hat.